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   BVerwG, 22.06.2023 - 8 B 47.22   

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https://dejure.org/2023,19980
BVerwG, 22.06.2023 - 8 B 47.22 (https://dejure.org/2023,19980)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2023 - 8 B 47.22 (https://dejure.org/2023,19980)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2023 - 8 B 47.22 (https://dejure.org/2023,19980)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Entschädigung für durch den Bereich "kommerzielle Koordinierung" ins Ausland verkaufte bewegliche Sachen

  • doev.de PDF

    Entschädigung für durch den Bereich "kommerzielle Koordinierung" ins Ausland verkaufte bewegliche Sachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EntschG § 5 ; EntschG § 5a; VermG § 10

  • rechtsportal.de

    EntschG § 5 ; EntschG § 5a; VermG § 10
    Entschädigung für durch den Bereich "kommerzielle Koordinierung" ins Ausland verkaufte bewegliche Sachen

  • datenbank.nwb.de

    Entschädigung für durch den Bereich "kommerzielle Koordinierung" ins Ausland verkaufte bewegliche Sachen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigung für durch den Bereich "kommerzielle Koordinierung" ins Ausland verkaufte bewegliche Sachen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigung für durch den Bereich "kommerzielle Koordinierung" ins Ausland verkaufte bewegliche Sachen (jurisPR-BVerwG 2/2024 Anm. 1)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.07.2014 - 5 C 20.13

    Analogie; Bemessungsgrundlage; bewegliche Sache; Binnenschiff; Berechtigter;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2023 - 8 B 47.22
    Die Neuregelung soll die zuvor bestehende Gesetzeslücke (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 1998 - 7 C 40.97 - BVerwGE 107, 380) schließen und die Bemessung der Entschädigung für alle beweglichen Sachen erschöpfend regeln (vgl. BT-Drs. 14/1932 S. 10, BVerwG, Urteil vom 17. Juli 2014 - 5 C 20.13 - Buchholz 428.41 § 3 EntschG Nr. 13 Rn. 32).

    Die neue Vorschrift sollte die zuvor insoweit bestehende, in der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 19. November 1998 - 7 C 40.97 - BVerwGE 107, 380 ) benannte Gesetzeslücke vollständig schließen (vgl. BT-Drs. 14/1932 S. 10; BVerwG, Urteil vom 17. Juli 2014 - 5 C 20.13 - Buchholz 428.41 § 3 EntschG Nr. 13 Rn. 32).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber auf dem Gebiet der Wiedergutmachung ein besonders weiter Gestaltungsspielraum zukommt, der durch § 5a EntschG willkürfrei ausgefüllt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 2014 - 5 C 20.13 - Buchholz 428.41 § 3 EntschG Nr. 13 Rn. 37).

  • BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 23.99

    Einbehaltung einer Briefmarkensammlung und einer Münzsammlung durch die

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2023 - 8 B 47.22
    Sie ist auch auf bewegliche Sachen anzuwenden, bei denen davon auszugehen ist, dass sie durch den Bereich "kommerzielle Koordinierung" ins Ausland verkauft wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 8 C 23.99 - BVerwGE 112, 106 ).

    Geklärt ist weiter, dass die faktische Enteignung beweglicher Sachen bereits mit deren Zuführung zu den Finanzbehörden zur weiteren Verwendung eingetreten ist, selbst wenn Nachweise für eine anschließende wirtschaftliche Verwertung fehlen (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 8 C 23.99 - BVerwGE 112, 106 ).

  • BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 40.97

    Einziehung einer Fotoausrüstung durch DDR-Behörden ist nach dem Vermögensgesetz

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2023 - 8 B 47.22
    Die Neuregelung soll die zuvor bestehende Gesetzeslücke (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 1998 - 7 C 40.97 - BVerwGE 107, 380) schließen und die Bemessung der Entschädigung für alle beweglichen Sachen erschöpfend regeln (vgl. BT-Drs. 14/1932 S. 10, BVerwG, Urteil vom 17. Juli 2014 - 5 C 20.13 - Buchholz 428.41 § 3 EntschG Nr. 13 Rn. 32).

    Die neue Vorschrift sollte die zuvor insoweit bestehende, in der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 19. November 1998 - 7 C 40.97 - BVerwGE 107, 380 ) benannte Gesetzeslücke vollständig schließen (vgl. BT-Drs. 14/1932 S. 10; BVerwG, Urteil vom 17. Juli 2014 - 5 C 20.13 - Buchholz 428.41 § 3 EntschG Nr. 13 Rn. 32).

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2023 - 8 B 47.22
    Der Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG ist nicht berührt (BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u. a. - BVerfGE 102, 254 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2023 - 8 B 47.22
    Der Widerspruch muss zweifelsfrei zu Tage liegen, sodass es keiner weiteren Beweiserhebung zur Klärung des Sachverhalts bedarf (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juli 2001 - 4 BN 41.01 - NVwZ 2002, 87 und vom 28. März 2013 - 4 B 15.12 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 30.07.2001 - 4 BN 41.01

    Normenkontrollverfahren; verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2023 - 8 B 47.22
    Der Widerspruch muss zweifelsfrei zu Tage liegen, sodass es keiner weiteren Beweiserhebung zur Klärung des Sachverhalts bedarf (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juli 2001 - 4 BN 41.01 - NVwZ 2002, 87 und vom 28. März 2013 - 4 B 15.12 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 28.01.2019 - 8 B 37.18

    Ablehnung der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis aufgrund der fehlenden

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2023 - 8 B 47.22
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehenden, im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlich klärungsbedürftigen und entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts zu erwarten ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 8 B 37.18 - ZfWG 2019, 262 Rn. 4).
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